Änderungen beim Kabelfernsehen
Haushalte, die vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen sind, sollten zuerst ihre Vermieterin oder ihren Vermieter fragen, was geplant ist. Denn es besteht auch weiterhin die Möglichkeit eines Sammelvertrags in der Hausgemeinschaft, der aber nicht mehr per Betriebskostenabrechnung umgelegt werden darf.
Wird der Vertrag mit dem Kabelanbieter gekündigt, werden betroffene Haushalte schriftlich darüber informiert und auf den Zeitpunkt hingewiesen. Um danach weiterhin Kabelfernsehen nutzen zu können, muss ein eigener Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen werden.
In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Thema Nebenkostenprivileg für Sie zusammengestellt!