Änderungen beim Kabelfernsehen

Haushalte, die vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen sind, sollten zuerst ihre Vermieterin oder ihren Vermieter fragen, was geplant ist. Denn es besteht auch weiterhin die Möglichkeit eines Sammelvertrags in der Hausgemeinschaft, der aber nicht mehr per Betriebskostenabrechnung umgelegt werden darf.

Wird der Vertrag mit dem Kabelanbieter gekündigt, werden betroffene Haushalte schriftlich darüber informiert und auf den Zeitpunkt hingewiesen. Um danach weiterhin Kabelfernsehen nutzen zu können, muss ein eigener Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen werden.

In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen rund um das Thema Nebenkostenprivileg für Sie zusammengestellt!

TV-Empfangswege

Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs hat für die betroffenen Haushalte den Vorteil, dass sie zukünftig nicht mehr an den Fernsehempfang über Kabel gebunden sind, sondern die freie Wahl des TV-Empfangs haben.  

Zusätzlich zum Kabelempfang besteht die Möglichkeit auf einen anderen Empfangsweg zu wechseln, wie z.B. zum Satelliten-, Antennenfernsehen oder zum Streaming.

Diese möglichen Alternativen stellen wir im Weiteren kurz vor.

Satellitenfernsehen

Eine große Vielfalt an Programmen bietet das Fernsehen über Satellit. Für den Empfang ist eine Satellitenschüssel (Einzelanlage oder Gemeinschaftsanlage) notwendig sowie ein DVB-S2 Receiver, der bei neueren Fernsehgeräten oft schon integriert ist.

Die Fernsehprogramme der ARD können ohne zusätzliche Kosten in HD-Qualität empfangen werden.  

Wie Satellitenfernsehen funktioniert und welche Geräte für den Empfang benötigt werden, erklären wir hier.

Antennenfernsehen

Eine weitere Möglichkeit ist das Antennenfernsehen DVBT2 HD, mit dem die öffentlich-rechtlichen Fernsehangebote ohne weitere Kosten in Full-HD-Qualität empfangen werden können.

Es wird eine Antenne (Zimmer-, Außen- oder Dachantenne) benötigt, die mit einem DVBT2 HD-fähigen Fernseher oder Receiver verbunden ist.  
 
Informationen zum Empfang von DVB-T2 HD in den verschiedenen Regionen und zu der erforderlichen Antennenart, sind hier zusammengestellt

Streaming

Zudem besteht die Möglichkeit alle Programme der ARD über das Streaming-Netzwerk von ARD und ZDF zu nutzen. Voraussetzung dafür ist ein schneller Internetanschluss. 

Ältere TV-Geräte können mit einem geeigneten Receiver oder einem Streaming-Stick verbunden werden (Apple TV, Chromecast, Fire TV oder Roku).  

Über Smartphones und Tablets empfehlen wir den Empfang über die ARD Mediathek. 

Internetstreaming bietet eine große Programmvielfalt, beispielweise können über das gemeinsame Streaming-Netzwerk von ARD und ZDF die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos und werbefrei genutzt werden. Einen Überblick zum Programmangebot der ARD Mediathek gibt es hier.

IPTV

Fernsehen ist auch über IPTV (Internet Protocool Television) möglich. Über diesen Empfangsweg können alle Fernsehprogramme der ARD empfangen werden.

IPTV kann über den Internetanschluss und einen IPTV-Receiver des jeweiligen Anbieters empfangen werden. Für die Nutzung des Angebots ist es erforderlich, einen Vertrag mit einem Internetanbieter abzuschließen.

Fernsehempfang für Mietende

Im Video des SWR-Magazins "Kaffee oder Tee" werden viele Fragen zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab Mitte 2024 beantwortet und Alternativen zum Empfang des Fernsehens über Kabel vorgestellt.

Hier geht es direkt zum Beitrag: Kabelfernsehen: Was ändert sich für Mieter?

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