Urheberrecht
Das Urheberrecht basiert auf kontinental- europäischen Gesetzgebungen und schützt den Urheber selbst. Das Urheberrecht betrifft uns alle: Jede Person, die ein Foto macht, einen Text schreibt, einen Film dreht, Musik macht, eine App oder ein Spiel entwickelt ist Urheber. Auch im Internet hat das Urheberrecht seine Geltung.
Die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich im Besitz des Urhebers. In der Regel können diese nicht auf andere übertragen werden, es besteht allerdings die Möglichkeit, Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte einzuräumen.
Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken, da ein urheberrechtlich geschütztes Werk nicht ohne Einverständniserklärung des Urhebers verwendet werden darf und sorgt dafür, dass der Urheber bei einer Verwertung einen finanziellen Ausgleich erhält. Die Dauer der Schutzfrist des Urheberrechts erlischt frühestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach Erlöschen des Schutzes werden die Werke gemeinfrei, stehen also jedem zur freien Verfügung.
Demgegenüber findet in den USA das Copyright Anwendung, das eher ein Verwerterrecht ist, da das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Verwertung liegt. Verwerter – beispielsweise Verlage – erhalten eine zeitlang ein exklusives Recht, ein bestimmtes Werk zu vervielfältigen. Während das Copyright die wirtschaftlichen Interessen schützt, bezieht sich das Urheberrecht sowohl auf die wirtschaftlichen als auch die geistlichen Interessen des Urhebers. Ein weiterer Unterschied ist, dass das Copyright an jemand anderen übertragen werden kann. In Ländern, in denen das Copyright gilt, können Urheber in Verträgen sämtliche Rechte an ihren Werken an einen Verlag oder Auftraggeber abtreten.