Der Rundfunkstaatsvertrag ist die wichtigste rechtliche Grundlage für Fernsehen, Hörfunk und Online-Angebote in Deutschland.
Er enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 – Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk.
Im Rundfunkstaatsvertrag ist festgelegt, welchen Auftrag die öffentlich-rechtlichen Medien haben, in welcher Form Produktwerbung gemacht werden darf und welche Inhalte im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Am 1. Mai 2019 ist die zweiundzwanzigste Aktualisierung des Regelwerks in Kraft getreten.