Rundfunkstaatsvertrag

Der Rundfunkstaatsvertrag ist die wichtigste rechtliche Grundlage für Fernsehen, Hörfunk und Online-Angebote in Deutschland. Er enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 – Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – sämtliche Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk.

Im Rundfunkstaatsvertrag ist festgelegt, welchen Auftrag die öffentlich-rechtlichen Medien haben, in welcher Form Produktwerbung gemacht werden darf und welche Inhalte im Internet veröffentlicht werden dürfen.